Handwerkliches
1. Fristenliste und Triage
Ein Archiv ist die systematisch und chronologisch geordnete Sammlung
der Archivalien (Dokumente, Bücher, Fotografien, Pläne etc.) einer
Verwaltung.
Daraus ergibt sich grundsätzlich folgendes Vorgehen bei der Ordnung
eines solchen Bestandes:
1. Studium der Archivvorschriften
Schweizerische Grundlagen
Vor allem das Schweizerische Obligationenrecht (zum Beispiel
Buchhaltungsbelege 10 Jahre aufbewahren).
Kanton St. Gallen
Gesetz über Aktenführung und Archivierung im Kanton St. Gallen,
2011.
Fristen für die Aufbewahrung der Archivalien der politischen
Gemeinden, Schulgemeinden, Ortsgemeinden, ortsbürgerlichen und
örtlichen Korporationen im Kanton St. Gallen, 2012, mit Nachtrag.
Das Staatsarchiv St. Gallen ist das Aufsichtsorgan über die oben
erwähnten Archive und beantwortet Fragen zur Archivierung.
2. Triage
2.1 Trennen der Archivalien nach Material
Akten (werden später systematisch/chronologisch in geeigneten
Archivbehältnissen abgelegt).
Bücher (werden systematisch in geeignete Gestelle eingereiht).
Pläne (werden systematisch in Planmappen abgelegt).
Fotografien (werden systematisch/nach Format/Abzüge/Negative/Dias/
Glasplatten) in Fotoarchivmaterial abgelegt.
2.2 Eigentliche Triage
Die Triage, das heisst die Bewertung der Dokumente in archiv-würdig
oder vernichtbar, gehört zu den schwierigsten Arbeiten im Archiv und
erfordert viel Aufmerksamkeit und Erfahrung.
Die Archivalien werden nach
- verwaltungstechnischen (Rechtssicherheit, Fristen, Ueberlieferung
etc.
- historischen Gesichtspunkten gesichtet.
Grundsatz:
"Was einmal weg ist, kann kaum mehr rekonstruiert
werden !",also: Im Zweifel lieber "zuviel" aufbewahren !
3. "Handwerkliches" im engeren Sinn
- Büroklammern werden konsequent entfernt, weil sie das Schriftstück
beschädigen können. Wenn überhaupt, nur rostfreie Klammern
verwenden.
- Bostitchklammern nur entfernen, wenn Rostgefahr sichtbar.
- Zur Beschriftung nur Bleistift 2 B verwenden, da Bleistift erstens
radierbar und zweitens auch bei Wasserschaden noch lesbar ist, kein
Verblassen oder Verschmieren.
- Beschriftung der einzelnen Aktenmappen und Schachteln mit
Systematik-nummer und Jahreszahl des ältesten Dokumentes, wenn
gefüllt, Jahreszahl des letzten ("jüngsten") Dokumentes beifügen.
Beschriftung links oder rechts oben, auf jeden Fall konsequent gleich !
Beispiel:
010.02 Kirchgemeindeordnung (Text fakultativ !)
1902 - (wenn noch Platz in Mappe vorhanden)
1902 - 1985 (wenn Mappe gefüllt)
- Nur geeignetes Archivmaterial verwenden.
- Die einzelnen Faszikel bzw. Aktenmappen werden innerhalb
chronologisch geordnet. In der Regel das älteste Schriftstück zuoberst,
umgekehrte Reihenfolge vor allem bei der aktuellen Ablage
(Registratur).
4. Der Registraturplan
Parallel zur Triage oder Sichtung der Bestände muss der
Registraturplan, also das systematische Verzeichnis, das
Ordnungskriterium des Archives entwickelt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Registraturplan aufzubauen.
Bewährt hat sich auf jeden Fall eine numerische Ordnung mit
mindestens 2 Stellen pro Ebene, also zum Beispiel
04 Liegenschaften der Firma
04.01 Werk 1
04.02 Werk 2
bei einstelliger Ordnung wird die Systematik ab neun Liegenschaften
"gesprengt" !
Alphabetische oder alphabetisch/numerische Ordnungen stossen
vielfach an Grenzen und zwingen zu "unlogischen" Ausnahmen oder
Erweiterungen, zudem ist die EDV-technische Sortierung bei
numerischen Ordnungen einfacher.
5. Sammlungen
Der Aufbewahrung und Erschliessung von Urkunden, Akten, Büchern,
Abbildungen, Plänen, Dias und Fotos sollte gesondert von der der
Akten aus dem laufenden Betrieb der Verwaltung/Organisation
erfolgen. Es handelt sich hier meist um die ältesten, historisch
wertvollsten Archivalien.
Gründe für eine spezielle Behandlung sind vor allem in den
verschiedenen Bedürfnissen an die Archivierung zu finden:
Urkunden: Pergament verträgt keine Feuchtigkeit (ideal: 40-65 % rel.
Luftfeuchtigkeit, möglichst tiefe Temperatur und geringe Temperatur-
schwankungen ),falls möglich, sollten Pergamenturkunden einzeln,
ungefaltet, horizontal in Archivschachteln abgelegt werden. Siegel
sollten geschützt werden, zum Beispiel durch Umwickeln mit
säurefreiem Seiden- oder Japanpapier, nicht Zellstoff/Leinen/
Baumwolle verwenden. Beschriftung grundsätzlich nur mit Bleistift.
Schachteln (wie auch für Papierurkunden und Akten und die Mappen
für Pläne) aus säure- und holzschlifffreiem, gepuffertem Archivkarton.
Akten: Ablage in geeignete Schachteln, innerhalb in Sammelmappen
(sogenannten Jurismappen).
Bücher: Stehend, beschädigte Bände restaurieren lassen oder in
geeignete Schutzverpackungen aus Archivmaterial verpacken.
Abbildungen/Pläne: Abbildungen im Sinne von Grafiken sowie Pläne
sollten horizontal in Umschlagmappen (am besten mit drei
Seitenklappen) aus Archiv-material gelegt werden. Nach Möglichkeit
nicht mehr als 10 Objekte pro Mappe einlegen.
Dias/Fotos/Negative: Fotomaterial ist sehr empfindlich. Neben den
Anforderungen an das Raumklima sind spezielle
Fotoarchivierungsmaterialien zu verwenden. Diese sollten säurefrei
sein, aber nicht gepuffert. Papier ist unter dem Begriff "Silversafe"
bekannt, Kunststoffolie ist unbeschichteter Polyester (Mylar, Melinex),
Pergaminhüllen sind nicht empfehlenswert. Glas-platten, einzeln
umhüllt, stehend in Archivschachteln lagern.
6. Erschliessung
Für die Erschliessung haben sich verkürzte Registraturpläne bewährt.
Dabei werden Hauptpunkte des bestehenden Registraturplanes
gemäss den vorkommenden sachlichen Kriterien (Objekt, Person etc.)
verwendet. Trotz des vermeintlich grossen Aufwandes empfiehlt es
sich, für die Urkunden, Akten, Bücher, Abbildungen, Pläne, Dias und
Fotos je einen eigenen Plan zu erstellen. So lässt sich unter einer
Signatur (Systematiknummer) aus allen Bereichen das gesamte
Archivmaterial zum Beispiel für ein Gebäude zusammentragen.